Aktuelles
Jungtiere bei Elterntieren lassen
Jedes Frühjahr landet der Nachwuchs vieler Vögel und Eichhörnchen irrtümlich in einer Wildtierauffangstation
oder in einer Tierklinik, informierte die Stiftung Tierärztliche Hochschule (TiHo) Hannover.
Viele Menschen würden allein gelassene junge Vögel für verlassen halten und sie wohlmeinend aufsammeln.
Die Jungvögel seien aber meist nicht verlassen, erklärt Dr. Florian Brandes, Leiter der Wildtier- und
Artenschutzstation in Sachsenhagen, die Elterntiere versteckten sich wegen der anwesenden Menschen in
der Nähe. Während der sog. Ästlingsphase seien junge, fast voll befiederte Vögel noch nicht voll flugfähig,
hielten sich aber bereits außerhalb ihres Nestes auf.
Auch junge Eichhörnchen erkunden ihre Umgebung und fallen auch mal aus dem Nest. Dann sei aber nicht gleich
der Mensch gefragt. Die Elterntiere seien durchaus in der Lage, ihre Jungen zurück in den Kobel zu holen.
Prof. Dr. Michael Pees, Leiter der Klinik für Heimtiere, Reptilien und Vögel der TiHo, sagt, man solle
Jungvögel und junge Eichhörnchen, wenn sie unverletzt sind, grundsätzlich dort lassen, wo sie gefunden
wurden. Selbst bei sehr guter Pflege durch den Menschen seien ihre Überlebenschancen erheblich schlechter
als bei Aufzucht durch die Eltern.
Fehlprägungen auf den Menschen bedeuteten außerdem oft lebenslanges Tierleid.
Grundsätzlich gilt: Nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist es verboten, geschützte Tiere, zu denenz. B. Vögel, Igel oder Eichhörnchen zählen, aus der Natur zu entnehmen. Wildtiere dürfen ihrem Lebensraum vorübergehend entnommen werden, wenn sie krank oder verletzt sind.
Die Verantwortung für das Tier trägt — auch finanziell — ab diesem Zeitpunkt die Person, die das Tier
mitgenommen hat. Es gibt kein staatlich finanziertes System für die Versorgung verletzter Wildtiere.
Sobald sie genesen sind, müssen die Tiere unverzüglich wieder in die Freiheit entlassen werden.
Die Aufnahme streng geschützter Arten, zu denen z. B. Weißstörche oder Feldhamster zählen, ist
unverzüglich der Unteren Naturschutzbehörde zu melden.
(Copyright TiHo/KC)